Bestattungsvorsorge

 

Sorgen Sie rechtzeitig vor

 

Zugegeben, es fällt nicht leicht, über das eigene Ableben nachzudenken. Doch es gibt gute Gründe, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Bestattung zu machen. Damit schaffen Sie Nutzen in zwei Bereichen: Einerseits können Sie sicher sein, dass Ihre persönlichen Wünsche zuverlässig erfüllt werden, wenn der Tag kommt. Andererseits entlasten Sie auf diese Weise emotional Ihre Angehörigen. 

Bestattungsvorsorge

Besonders, wenn Sie bereits klare Vorstellungen davon haben, wie die eigene Bestattung ablaufen soll, sollten Sie rechtzeitig mit uns sprechen. In jedem Fall – auch, wenn Sie sich bisher noch keine konkreten Gedanken zu diesem Thema gemacht haben – stehen wir für eine kostenlose Vorsorgebesprechung und die Abfassung einer Bestattungsvorsorge bereit. Bei einer Bestattungsvorsorge ist es gut, wenn Sie Ihre Angehörigen mit einbinden. Eine gemeinsam entschiedene Bestattungsvorsorge entlastet die Hinterbliebenen und vermittelt Sicherheit.
 
Übrigens: Die Bestattungsvorsorge ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können sie jederzeit in Teilen oder vollständig ändern oder wieder zurücknehmen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit zu uns auf, wir beraten Sie gerne!



Bestattungsvorsorge

Diese Themen sollten Sie rechtzeitig regeln:


 

Bestattungsvorsorge


Die Bestattungsvorsorge informiert die Angehörigen über die Wünsche der verstorbenen Person in allen Angelegenheiten, die die Bestattung betreffen. Ihr Zweck ist es, die Organisation der Bestattung zu vereinfachen und zu optimieren.
 
Die Bestattungsvorsorge sollte so hinterlegt werden, dass sie von den Hinterbliebenen zuverlässig aufgefunden werden kann. Auch sollte sie nicht Bestandteil eines Testaments sein, da dieses in der Regel erst drei Wochen nach dem Eintreten des Todes eröffnet wird.


 
Testament


Das Testament, auch letztwillige Verfügung genannt, regelt den Erbfall. Es gibt zwei Testamentsarten:

  • eigenhändig und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet.
  • beim Notar abgefasst, beglaubigt und amtlich verwahrt. Die Öffnung erfolgt nach dem Tod des Erblassers.

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament abfassen. Ist das gemeinsame Testament handschriftlich verfasst, muss es die Unterschriften beider Ehepartner tragen.
 
Das Erbrecht ist umfassend und komplex. Es ist daher empfehlenswert, bei der Abfassung die Hilfe eines Notars oder auf Erbrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.

 

Sterbegeldversicherung

 

Die Kosten einer Bestattung können für die Hinterbliebenen eine nicht eingeplante Belastung darstellen. Dem können Sie durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung entgegenwirken, die im Todesfall die Kosten der Bestattung deckt. Es ist dabei besonders darauf zu achten, dass der Begünstigte Ihr Vertrauen genießt, da die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung nicht zweckgebunden ist.
 


Treuhandkonto


Alternativ zur Sterbegeldversicherung können Sie beim Bestattungsunternehmen ein Treuhandkonto einrichten, auf das Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Bestattung einzahlen. Auch damit entlasten Sie Ihre Hinterbliebenen vor unerwarteten finanziellen Aufwendungen.