In den von den einzelnen Bundesländern festgelegten Bestattungsgesetzen sind die Richtlinien für die Durchführung einer Bestattung festgehalten. Sie sehen vor, dass Bestattungen auf einem Friedhof durchgeführt werden müssen. Da die so genannte Friedhofspflicht in den meisten europäischen Ländern – außer in Deutschland, Österreich, Italien und der Slowakei – bereits aufgehoben wurde, sprechen Kritiker auch vom „Friedhofszwang“.
Befürworter halten dem entgegen, dass die Friedhofspflicht einen Schutz der Bestattungskultur darstelle und den Charakter des Friedhofs als öffentlich zugänglichen Trauerort betone. Abgesehen davon sorgt die Friedhofspflicht dafür, dass auch nach Ablauf der festgeschriebenen Ruhezeit die Überreste Verstorbener pietätvoll bestattet bleiben.